— Neue Wege für den deutschen Mittelstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen der eliQa Gesellschaft für Mittelstandsförderung mbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in folgenden Bereichen ist: Unternehmensführung/Managementberatung, Controlling, Verwaltung und Organisation. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Soll die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. Soweit nicht anders vereinbart, kann die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH sich zur Auftragsausführung sachverständiger Spezialisten bedienen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet sie nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht.
3. Leistungsänderungen
Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.
4. Schweigepflicht/Datenschutz
Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen. Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
6. Vergütung/Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Dienste der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt.
7. Haftung
Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dem Verschulden und der Pflichtverletzung der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im Übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände, voraussehbaren Schadens. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf die Höhe des vereinbarten Honorars bzw. maximal auf 250.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei sie seine Vergütung entsprechend anpassen kann. Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Arglist.
8. Schutz des geistigen Eigentums
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
9. Treuepflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen eliQa Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
11. Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12. Sonstiges
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH, sofern der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.
eliQa
Gesellschaft für Mittelstandsförderung mbH
Garibaldistraße 21
13158 Berlin
Stand 02/2022
— Unsere "sprudelnde" Liquiditätsquellen für bilanzierende Unternehmen
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Wir sind überzeugt, dass dies zu spät ist, um steuerliche Effekte optimal zu nutzen und nicht ausreicht, um Ihre Zahlungsströme vorausschauend zu lenken.
Deshalb betrachten wir in der IST-Analyse verstärkt Ihre Mitarbeiterstruktur in puncto Alter und Gehalt, Ihre Unternehmensform und Ihre Versorgungszusagen. Denn dies sind die „verborgenen Quellen“ für Ihre neue „sprudelnde“ Liquidität. Und hier beginnt der Weg, Ihre Versorgungslücke in der verbleibenden Zeit bis zu Ihrem „Unabhängigkeitstag“ zu schließen.
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Im Ergebnis erhalten Sie Klarheit, wie hoch Ihre persönliche „Unabhängigkeitslücke“ ist und ob Ihre Versorgungszusagen gedeckt sind sowie neue Perspektiven, wie Sie Ihren Unternehmenswert erhöhen, Ihr Unternehmen finanziell entlasten und zivilrechtlich enthaften.
Bedarf ermitteln. Liquidität und Altersversorgung planen.
Wir schauen voraus. Bilanz ist Vergangenheit. Daher stellen wir diesen „Jahresrückblick Bilanz“ in Frage und gehen einen innovativeren Weg.
Unser Team erstellt für Sie aufgrund der Ergebnisse aus der IST-Analyse sowie der heutigen Versorgungszusagen und deren Deckung zwei sichere und belastbare Entwicklungs-Prognosen:
1) Sie sehen Ihr gesamtes Vorsorgekapital inklusive Wunschbetrag zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Unabhängigkeitstag feiern wollen.
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Versorgungszusagen absichern. Bilanz bereinigen. Strukturen anpassen. Unternehmenswert erhöhen. Altersvorsorge steuerneutral aufbauen.
Wir implementieren je nach ermitteltem Bedarf eine oder mehrere unserer sechs „Liquiditätsquellen“ eChef®, eLiqui®, eGewinn, eKapital, eProtect und eTransfer. Darüber hinaus errichten wir für Sie einen sicheren Staudamm, der Ihr neu gewonnenes Kapital flexibel speichert.
Dieses innovative und einzigartige Kontensystem (Aktivseite) lenkt Ihre Zahlungsströme immer dorthin, wo der größte finanzielle Nutzen für Sie und Ihr Unternehmen entsteht. Sie buchen Aufwand ohne Liquiditätsabfluss und nutzen die Gehaltsumwandlung Ihrer Mitarbeiter als Eigenkapitalersatz.
Im Ergebnis bleibt der gesamte finanzielle Aufwand zur Altersvorsorge für Sie und Ihre Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen und damit in Ihrer Hand. Es fließt kein Geld an externe Dienstleister.
Dank unseres regelmäßigen Finanz-Monitorings haben Sie an jedem Tag absolute Transparenz über alle Konten und somit immer die Sicherheit, dass Ihre gesamten Versorgungsverpflichtungen gedeckt sind.
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Unsere Mission ist es, Ihnen immer „fließendes Wasser und somit dauerhaft fließende Liquidität“ ohne Aufnahme von Fremd- oder Eigenkapital verfügbar zu machen - garantiert.
Das erreichen wir u. a. durch unsere einzigartige Art von Entwicklungsprognosen, wie sie Ihnen noch kein Steuerberater gezeigt hat.
Selbstverständlich ist die Aufstellung einer Bilanz durch Ihren Steuerberater existenziell wichtig. Aber sie ist immer ein Blick in die Vergangenheit.
Wir drehen die Perspektive und schauen voraus. Jahr für Jahr erhalten sie zu jedem Quartal eine belastbare Entwicklungsprognose auf das laufende Wirtschaftsjahr hochgerechnet.
Das hilft Ihnen, klare Entscheidungen zu treffen, die nicht nur hoch ertragswirksam sind, sondern auch neue und freie Liquidität in Ihr Unternehmen fließen lässt, die bisher nicht denkbar war und darüber hinaus Ihre Mitarbeiter langfristig bindet.
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Überblick behalten. Soll und Ist aktiv steuern:
Dank unserer individuellen und jährlichen Betreuung wissen Sie immer, wenn etwas „aus dem Ruder“ läuft.
Transparent erhalten Sie Kontoauszüge und Bilanzgutachten, die täglich die Deckung Ihrer Mitarbeiter-Verpflichtungen abgleichen und Ihnen Sicherheit und Kontrolle über Ihre Kapitalentwicklung bei Ihrem Vermögensverwalter geben.
So bekommen Sie Weitblick, wie Sie Ihre Zahlungsströme Jahr für Jahr flexibel anpassen und gestalten, sodass so wenig Steuern wie möglich auf das neu geschaffene Vermögen anfallen. Das steigert Ihren Gewinn und erhöht regelmäßig Ihre „Unternehmerversorgung“.
Auch Ihre Mitarbeiter werden über die Kapitalentwicklung ihrer Gehaltsumwandlung ständig informiert. Das erlaubt Ihren Mitarbeitern jedes Jahr neue Flexibilität und Entscheidungsfreiheit, wie viel Gehalt sie für ihre Altersvorsorge umwandeln möchten.
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— Liquiditätsabfluss stoppen.
Wollen Sie wirklich weiterhin an externe Dienstleister mit provisionsabhängigen Versicherungsmodellen Ihr wertvolles Kapital „spenden“?
Darüber hinaus ist das Kapital erst am Ende der Vertragslaufzeit verfügbar. Sie haben keinen Zugriff, keinen Handlungsspielraum und wissen nicht zu 100 % genau, was mit Ihrem Geld passiert. Alles unbefriedigend und wenig transparent.
Ist es da nicht besser, wenn das Geld in Ihrem Unternehmen bleibt und das angesparte Kapital jeden Tag ausschließlich für Sie arbeitet – garantiert provisionsfrei?
Und würden Sie nicht gerne bei Liquiditäts-Engpässen zu jeder Zeit auf IHR Kapital zugreifen?
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— Kapital im Unternehmen arbeiten lassen.
Glänzen Sie als fürsorglicher Arbeitgeber. Nutzen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Gehaltsumwandlung zum Vorteil für sich und Ihre Mitarbeiter.
Als Unternehmen sind Sie seit dem 01. Januar 2002 verpflichtet, Ihren Mitarbeitern die Option einer Gehaltsumwandlung zur Altersvorsorge anzubieten.
Nun ist es Ihre unternehmerische Entscheidung, ob die Gehaltsbestandteile und der damit verbundene Ertrag in Ihrem Unternehmen bleiben oder an externe Dienstleister abfließen und somit außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen.
Unsere Mission ist es, alle finanziellen Aufwendungen zur Altersvorsorge im Unternehmen zu halten und somit dauerhaft „sprudelnde Liquidität“ sicher zu stellen. Wir helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung.
Im Ergebnis glänzen Sie als fürsorglicher Arbeitgeber. Denn in Zukunft sind Sie mit eLiqui® und eGewinn in der Lage, 30% Arbeitgeberanteil zu den Sparbeiträgen beizutragen, ohne diese „Zugabe“ aus dem Gewinn oder den laufenden Kosten zu nehmen – vollkommen kostenneutral – im Gegenteil, Sie erhalten sogar noch Steuervorteile, die Sie wiederum für Ihre eigene Altersvorsorge nutzen.
Mitarbeiter einen Kapitalzuwachs von bis zu 143% über dem herkömmlichen Weg externer Dienstleister. Das hilft deren Rentenlücke zu schließen oder einen Wunsch im Ruhestand zu erfüllen.
Ein perfektes Konzept für eine langjährige Mitarbeiterbindung – egal in welcher Gehaltsstufe.


Vier starke Gründe, warum das eliQa-System Ihnen einen echten Mehrwert bietet.

Der Text steht bewusst linksbünding und eingezogen. Das lockert das typografische Bild auf. Schön, dass Sie neugierig reinschauen, obwohl hier ja eigentlich noch gar kein richtiger Text steht, sondern nur der sogenannte Blindtext.
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Hier beschreiben wir den Traumzusatnd. Lücke geschlossen. Unternehmen mit Liquidität versehen und Mitarbeiter glücklich gemacht.
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Der aber soll Ihnen diesmal mehr Spass machen als das „Eiriseididum“ oder das „Kisuaheli omryx nomryx“ oder dieses „Iam quanto minoris constat haec felicitas accessio!“ oder „In general, bodytypes are measured in the typographical point size“.
Blindtext will Ihnen nämlich dreierlei sagen:

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— Altersvorsorge neu denken. Dauerhafte Liquidität schaffen.
Kann ich in meinem Unternehmen mit der betrieblichen Altersversorgung Geld verdienen und somit neue Liquidität für die Schließung der Deckungslücken meine alten Pensionszusagen generieren?

In diesen Unternehmen waren die Finanzvorstände recht schnell zu begeistern. Da diese Vorstände keine Eigentümer waren, lag ihnen die kurzfristige Kennzahlenverbesserung mehr am Herzen, als eine gesunde langfristige Unternehmenszukunft. Durch die Bilanzierungsmethodik wurde die bestehende Diskrepanz auch nur einmal im Jahr beleuchtet und dann schnell vergessen.
Der entscheidende Durchbruch kam 2005 mit der Gründung der Institut für Mittelstandsförderung Berlin GmbH als Tochterunternehmen des imf München und der intensiveren Zusammenarbeit mit dem „Nestor Institut für neue Alterssicherungssysteme“ der Humboldt Universität zu Berlin. Erst die Klarstellung der lohnsteuerlichen Behandlung der Entgeltumwandlungsbeträge der Mitarbeiter vom 21.12.2004 machte den rechtssicheren Weg für die Dienstleistungen unter dem Namen eliQa® frei. Im Rahmen dieser neuen Bedingungen und der Umstellungen des Rentensystems zur nachgelagerten Besteuerung wurden die zukunftsweisenden Versorgungszusagen und die notwendigen Umstellungen der Zahlungsströme – eine einfache Formel zur Mitarbeiterbegeisterung – erarbeitet.
Die Ergebnisse waren so beeindruckend, dass Lothar Petzold die Entscheidung traf, dass alle bilanzierenden mittelständischen Unternehmen von dieser Formel profitieren sollen. Nicht nur große Konzerne.
Dieser Wunsch war die treibende Kraft, ein eigenes Unternehmen zu gründen, die: eliQa Gesellschaft für Mittelstandsförderung mbH (kurz eliQa® genannt). Die speziell für den Mittelstand entwickelten Konzepte eChef®, eLiqui®, eGewinn und eKapital führten in über 800 umgesetzten Projekten nicht nur zur Sicherung und Erhöhung der Altersvorsorge von Inhabern und Mitarbeitern, sondern auch nachweislich zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote und somit zu einer dauerhaft neuen und sprudelnden Liquiditätsquelle.
Durch die Zusammenarbeit mit dem „Nestor Institut für neue Alterssicherungssysteme“ der Humboldt Universität zu Berlin und mehreren Diplomarbeiten wurden die liquiditätsverbessernden Ergebnisse der Konzepte eChef® und eLiqui® wissenschaftlich untermauert.
Mit eProtect und eTransfer verfeinerte Lothar Petzold das einzigartige eliQa®-System und eröffnete damit neue Quellen, das angesparte Kapital zur Altersversorgung von Inhabern im Unternehmen steuerneutral in das private Vermögen zu transferieren.
In der Summe wird betriebliche Altersvorsorge neu gedacht. Es entstehen Win-Win Lösungen für Mitarbeiter und Unternehmer, die auf der festen Überzeugung von Lothar Petzold aufbauen: Alle finanziellen Aufwendungen zur Altersvorsorge müssen im Unternehmen bleiben und dürfen nicht an externe Dienstleister mit provisionsabhängigen Versorgungsmodellen abfließen!
Mit dieser Überzeugung ist das eliQa®-System die Lösung, das die betriebliche Altersvorsorge zu einem effektiven Weg aus der Rentenlücke hin zu einem sorgenfreien Ruhestand für Inhaber und Mitarbeiter mittelständische Unternehmen macht.
Erfolgreich ist das eliQa®-System durch die Trinität der modernen bAV.
eliQa® optimiert innerbetriebliche Zahlungsströme aufgrund innovativer Vertragsgestaltung.
eliQa® empfiehlt oder vermittelt keine Anlagenprodukte.
eliQa® sagt nur: Optimal wäre es, 5,86 % Ertrag bei den Rücklagekonten zu erzielen. Der durchschnittliche Ertrag im Kapitalmarkt der letzten 20 Jahre liegt bei 8 %. Jetzt liegt es an Ihnen, einen Vermögensverwalter zu engagieren, der mindestens 5,86 % besser die 8 % Ertrag oder mehr erzielt.
Ihr Vorteil: eliQa® „kontrolliert“ den Vermögensverwalter, weil eliQa® den Soll-IST Vergleich benötigt, um zu wissen, dass Sie immer im „grünen Bereich“ sind.
Das ist die Herangehensweise, der sichere Weg, wie Sie neue und dauerhaft sprudelnde Liquiditätsquellen erschließen.
Unabhängig. Transparent. Flexibel. Mit hohen Renditen für Sie und Ihre Mitarbeiter, da keine Provisionen von externen Dienstleistern finanziert werden.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selbst zu machen.
Lothar Petzold, Diplom Kaufmann (FH) – Spezialisierung Konzernsteuerrecht


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*Pflichtfelder

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