Allgemeine Geschäftsbedingungen der eliQa Gesellschaft für Mittelstandsförderung mbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in folgenden Bereichen ist: Unternehmensführung/Managementberatung, Controlling, Verwaltung und Organisation. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Soll die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. Soweit nicht anders vereinbart, kann die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH sich zur Auftragsausführung sachverständiger Spezialisten bedienen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet sie nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht.

3. Leistungsänderungen

Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

4. Schweigepflicht/Datenschutz

Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen. Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

6. Vergütung/Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für die Dienste der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt.

7. Haftung

Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dem Verschulden und der Pflichtverletzung der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im Übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände, voraussehbaren Schadens. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf die Höhe des vereinbarten Honorars bzw. maximal auf 250.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei sie seine Vergütung entsprechend anpassen kann. Die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Arglist.

8. Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

9. Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen eliQa Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

10. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

11. Kündigung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Sonstiges

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der eliQa Ges. für Mittelstandsförderung mbH, sofern der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

eliQa
Gesellschaft für Mittelstandsförderung mbH
Garibaldistraße 21
13158 Berlin

Stand 02/2022

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