eliQa® ist ein innovatives, wissenschaftlich unterlegtes Konzept zur Finanzierung von vorhandenen Pensionsverpflichtungen – eine betriebswirtschaftlich optimierte und gleichzeitig Eigenkapital und liquiditätsverbessernde Lösung für den Weg aus der „Pensionsfalle“.
Auf Grund der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten gehören zu unseren Mandanten inhabergeführte mittelständische Unternehmen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Situation in Bezug auf die bestehenden Pensionszusagen inkl. der bilanziellen Bewertung geben.
Anschließend beschreiben wir, wie sich Pensionsverpflichtungen liquiditätsneutral und gewinnerhöhend bereinigen lassen und damit wichtige Bilanz- und Erfolgskennzahlen positiv beeinflusst werden.
Beitrag als PDF downloadenDie Pensionszusage ist eines der ältesten und heute gleichzeitig das weit verbreitetste Instrument der betrieblichen Altersvorsorge.
Was Mitte der 70er Jahre als Instrument der Mitarbeiterbindung begann, hat sich über die Jahre als ein wesentlicher Bestandteil der Altersversorgung entwickelt. Insbesondere die steuerliche Förderung hat der Pensionszusage im Vergleich zu anderen Durchführungsformen der betrieblichen Altersversorgung (wie Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds) zu ihrem Stellenwert verholfen.
Der fiskalpolitische Ansatz aus dem EStG § 6 a basiert darauf, dass Unternehmen durch die Rückstellungsbildung die nicht ausgezahlten Lohnbestandteile steuer- und sozialversicherungsfrei zur Produktivitätssteigerung und hierdurch zur Bildung von Reserven oder Kapitalpolstern nutzen können, um auf diesem Wege Jahrzehnte später ihren Mitarbeitern den versprochenen Ruhestandslohn zahlen zu können.
Heute wissen wir, dass dieser fiskalpolitische Ansatz nur von einem kleinen Teil der Unternehmen im Sinne der Altersversorgung erfolgreich umgesetzt wurde.
Viele Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, haben es in den vergangenen Jahrzehnten versäumt bzw. durch undurchsichtige Anlagekonzepte nicht die sich aus der Rückstellungsbildung ergebenen Liquiditätsvorteile nutzen können, um zielgerichtet Vermögen für anstehende Renten- oder Kapitalzahlungen aufzubauen.
Aus diesen Gründen sind in vielen Fällen bis heute ungenügende oder keinerlei Kapitalreserven für anstehende Zahlungen gebildet worden, was sich aktuell zu einem erheblichen Nachteil und zu einer enormen Belastung für diese Unternehmen entwickelt hat.
Bei der Mehrzahl der Unternehmen wurden die Versorgungswerke mittlerweile aus Angst vor der „Pensionsfalle“ geschlossen. Damit verschärft sich das Finanzierungsproblem noch weiter, weil dem Unternehmen die steuerlichen Vorteile der Innenfinanzierung und eine Möglichkeit der Bindung von Fachkräften genommen wurden.
Die heutigen Herausforderungen für Unternehmen mit vorhandenen und nicht oder nur teilweise kapitalgedeckten Pensionszusagen bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Bereichen:
Die Steuerminderung, die sich aufgrund der Rückstellungsbildung nach § 6 a EStG ergibt, ist keine Steuerersparnis sondern lediglich eine Steuerstundung. Führt der Aufbau von Rückstellungen für Pensionsanwärter regelmäßig zu verminderten Steuerzahlungen, kehrt sich dieser Effekt im Rentnerbereich um.
Mit Renteneintritt eines Pensionsberechtigten beginnt die Phase der Auflösung von Pensionsrückstellungen, die in der GuV als Ertrag verbucht werden und damit steuererhöhend wirken.
Die erhöhten Steuerzahlungen gehen zu Lasten des operativen Cashflows und damit der Kapitalbildungsmöglichkeit. Durch die Schließung von Versorgungswerken, werden in Zukunft gegen den steigenden Aufwand keine gewinnmindernden Rückstellungen mehr gebildet und damit der soeben beschriebene Effekt noch zusätzlich verstärkt.
Die von den Unternehmen vor Jahrzehnten eingegangenen Verpflichtungen zur Zahlung von Renten oder Kapitalbeträgen müssen bei nicht vorhandenem Vermögen heute aus dem operativen Cashflow bedient werden, was insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Phasen zu einer enormen Belastung anwachsen kann.
Die Anpassungen im IAS 19 und damit der Wegfall der Korridormethode, führen in der Bilanz des Unternehmens zu einem erheblichen Anstieg der vorhandenen Pensionsrückstellungen.
Die „Richttafeln 2018 G“ von Professor Klaus Heubeck haben das Ziel, für Bewertungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sachgerechte biometrische Rechnungsgrundlagen bereitzuhalten. Die aktuell auf das Jahr 2018 fixierten Tafeln nach Heubeck werden an die tatsächliche Sterblichkeit in unregelmäßigen und damit nicht kalkulierbaren Abständen angepasst.
Die Schwankungen am Kapitalmarkt haben einen doppelten Effekt und damit starken Einfluss auf die Bewertung der bestehenden Pensionsverpflichtungen. In einem sinkenden Zinsumfeld (BilMoG/Abzinsungsgesetz) müssen die Pensionsrückstellun¬gen in den vergangenen Jahren nach oben angepasst werden und das führt zu einem erheblichen Bewertungsrisiko.
In den Fällen, dass Planvermögen aufgebaut wurde, sorgen niedrigere Erträge dafür, dass die Rentenzahlungen die Erträge übersteigen und die Kapitalsubstanz angegriffen werden muss. Zusätzlich können die Kapitalmarktinvestitionen Verluste (durch falsche/nicht sachgerechte Anlagekonzepte) oder Schwankungen (durch veränderte Bewertungsvorschriften) produzieren und ebenfalls die Werthaltigkeit des Planvermögens weiter reduzieren.
In allen Fällen muss die fehlende Deckung durch das Unternehmen ausgeglichen werden. Das geht nur durch höhere operative Erträge, Kapitalmarkterträge und/oder Eigenkapitalverminderung.
Für Unternehmen sind Pensionsrückstellungen dadurch mittlerweile eine schwer kalkulierbare und scheinbar nicht steuerbare Größe mit erheblichen Einflüssen auf die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Netto-Cashflow geworden. Gute Managementleistungen, welche zu einer Gewinnsituation im operativen Geschäft geführt haben, können durch die volatilen Erhöhungen der Pensionsrückstellungen innerhalb eines Geschäftsjahres schnell wieder aufgezehrt werden.
Banken und Ratingagenturen betrachten heute derartige Situationen bei Unternehmen mit großer Sorge, da die steigende Last aus den Pensionsverpflichtungen die zukünftige Rentabilität der Unternehmen deutlich belasten wird. In der Folge resultieren hieraus Rating- und Bonitätsabschläge.
Da Pensionsrückstellungen bilanziell grundsätzlich dem Bereich des Fremdkapitals zuzurechnen sind, führen hohe Pensionsverpflichtungen regelmäßig zu einer Verschlechterung wesentlicher Unternehmenskennzahlen, z. B. der Eigenkapitalquote. Für die betroffenen Unternehmen ist zu befürchten, dass vorhandene Pensionsrückstellungen die Bewertung im Rahmen eines Ratings negativ beeinflussen – insbesondere, wenn ihnen auf der Aktivseite kein spezifisches Versorgungsvermögen gegenübersteht – und damit die Aufnahme von Fremdkapital verschlechtert bzw. verteuert wird.
Seit der vermehrten Schließung von Versorgungswerken Ende der 90er Jahre und spätestens seitdem die regulatorischen Veränderungen des IAS 19 greifen und die Kapitalmarktzinsen immer weiter fallen, beschäftigen sich Vorstände und Geschäftsleitungen von betroffenen Unternehmen mit der Suche nach einer dauerhaften Lösung. In den meisten Fällen jedoch ist die Suche nach einem „gangbaren Weg“ immer wieder an der Frage der Finanzierbarkeit gescheitert, so dass auch bis heute ein Großteil der betroffenen Unternehmen kein zukunftsfähiges Konzept umsetzen konnte.
Das Angebot von Banken und Versicherungsgesellschaften ist groß. Eine Reihe von möglichen Lösungsvorschlägen, z. B. die Auslagerung von vorhandenen Pensionsverpflichtungen an externe Pensionsfonds, die Einrichtung von Contractual Trust Arrangements (CTA) oder die Implementierung von Rückdeckungsversicherungen, stehen hierbei zur Verfügung. Zwar führt jeder dieser aufgezeigten Möglichkeiten in der Theorie zu einer Lösung der Rückstellungsproblematik, jedoch ist in der Praxis der Kapitalaufwand für die meisten Unternehmen nicht darstellbar und führt betriebswirtschaftlich zur Vernichtung von Eigenkapital.
Gleichzeitig besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen. Diese Verpflichtung trifft den Arbeitgeber auch dann, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt, sondern er sich eines externen Versorgungsträgers (Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskasse, Pensionsfond, CTA oder Unterstützungskasse) bedient und dieser die zugesagte Leistung nicht oder nicht vollständig erbringen kann.
Seit der Einführung des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) existieren nunmehr drei verschiedene Konzepte für die Bewertung von betrieblichen Pensionsverpflichtungen nebeneinander.
Während das Steuerrecht mit § 6 a EStG unverändert vom Teilwertverfahren und einem Diskontierungszinssatz von 6 Prozent p.a. ausgeht, hat sich inzwischen analog zu den IFRS (International Financial Reporting Standards) das PUC-Verfahren (Projected-Unit-Credit-Methode bzw. Anwartschaftsbarwertverfahren) durchgesetzt. Einigkeit zwischen HGB und IFRS besteht auch bei der Berücksichtigung von Gehalts- und Rententrends sowie der Fluktuation.
Nachdem sich der deutsche Gesetzgeber 2007 aber doch nicht vollständig den internationalen Bewertungsmethoden anschließen wollte, ergibt sich ein wesentlicher Unterschied in der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes.
Das HGB geht von einer strikt retrospektiven Betrachtungsweise von Staats- und Unternehmensanleihen aus.
In der Folge hinkt in den Handelsbilanzen der Zinssatz dem tatsächlichen Rückgang der Umlaufrendite um Jahre hinterher und kann damit auch auf eine Erholung der Wertpapierrenditen wiederum nur mit jahrelanger Verzögerung reagieren.
Ab 2016 hat sich der Verzögerungszeitraum durch die verlängerte Durchschnittsbildung noch von 7 auf 10 Jahre verlängert. Auf den ersten Blick scheint es sich bei dieser Diskrepanz um ein bilanztheoretisch motiviertes Systemproblem zu handeln.
Dem ist aber nicht so, denn das Problem besteht in der Schätzung der künftigen Zinssatzentwicklung. Währen international eine offene Schätzung vorgeschrieben ist, setzt das konservativere deutsche Handelsrecht auf den Durchschnitt der Vergangenheit.
Für das HGB ist die beste Schätzung der Zukunft der „Vergangenheitsdurchschnitt von 7 oder von 10 Jahren“. Beiden Ansätzen liegt aber die Unmöglichkeit, die künftige Entwicklung von Zinssätzen zuverlässig vorherzusagen, zu Grunde.
In dem Zusammenhang sind und waren sich viele Unternehmen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Pensionszusage nicht im Klaren, dass sie neben den sowieso schon enormen Langlebigkeitsrisiken auch noch erhebliche Zinsänderungsrisiken eingegangen sind.
Die Erfahrung in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten hat gezeigt, dass die im ersten Teil beschriebene Situation hinsichtlich der Pensionsrückstellungen bei den Unternehmenslenkern durchaus bekannt ist. Die Mehrheit kann jedoch sehr schlecht einschätzen, in welcher Form und mit welcher Intensität sich die verändernden Marktbedingungen auf die eigene Pensionsrückstellung und damit auf Bilanz, GuV und Cashflow auswirken wird.
Jedes Unternehmen, das betriebliche Pensionsverpflichtungen eingegangen ist oder plant betriebliche Pensionsverpflichtungen einzugehen, muss sich darüber im Klaren sein, dass Bewertungsschwankungen nicht das Problem, sondern die Auswirkung des Problems sind.
Das Problem selbst besteht in dem Versprechen einer Leistung, deren zugehöriger Aufwand nicht zuverlässig vorhersehbar ist. Abhilfe kann somit nur durch die Ausgestaltung des Versprechens geschaffen werden.
Die Lösung ist der konsequente Wechsel von einer leistungs- zu einer beitragsorientierten Pensionszusage. Der Wechsel darf aber nicht zwangsläufig zu einem Mittelabfluss in einen teuren und möglicherweise nicht gewollten versicherungsförmigen Durchführungsweg führen.
Weitaus weniger bekannt sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Zahlungsströme innerhalb des Unternehmens die sich aus der bereits bestehenden Konstruktion der Pensionsrückstellung ergeben. Diese führen zur Bildung von zusätzlichem Vermögen durch außerordentliche Erträge Wir erarbeiten hierbei mit unseren Mandanten betriebswirtschaftlich optimierte Lösungen, die sich in die Strategie und den gesetzten Zielen der Eigentümer und Unternehmensführung einfügen.
Die Beratung unserer Mandanten erfolgt daher schrittweise in Abstimmung mit den Firmenlenkern und deren involvierten steuerlichen und rechtlichen Beratern sowie begleitenden Unternehmensberatern in den folgenden Phasen:
Hier stellen wir unseren Mandanten eine Analyse des bestehenden Rentner- und Anwärterkollektives zur Verfügung. Im Unterschied zu den versicherungsmathematischen Gutachten betrachtet die eliQa®-Analyse hierbei das bestehende Versorgungswerk nicht nur stichtagsbezogen, sondern erfasst es in einer dynamischen Vorausbetrachtung auf die kommenden 10 bis 35 Jahre und die sich ergebenden jeweiligen Wechselwirkungen mit der Bilanz, der Erfolgsrechnung und deren Einflüsse auf den Liquiditätsbestand eines Unternehmens.
Aus der Analyse des Bestandes werden die möglichen Schritte nach folgenden Kriterien festgelegt:
Die eliQa Berater werden nur tätig, wenn dem Unternehmen nach Abzug der Beraterkosten eine steuerliche Gewinnerhöhung generiert wird.
eliQa® begleitet seine Mandanten wunschgemäß selbstverständlich gerne über die gesamte Finanzierungsdauer.
Das eliQa®-Konzept versetzt Unternehmen durch die interne Bereitstellung von Kapitalmitteln in die Lage, ohne Verwendung zusätzlicher Mittel die Rückstellungsproblematik liquiditätsschonend dauerhaft zu lösen.
Die Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen führt dabei je nach Ausgestaltung zu mehr Eigenkapital, der Vermeidung zukünftiger Bewertungsrisiken und verbessert die Bonität des Unternehmens deutlich.
Selbst eine Transformation eines bestehenden Versorgungswerks mit leistungsorientierten Versorgungszusagen ist rechtlich und technisch in den meisten Fällen möglich und für die Versorgungsberechtigten allemal besser als die Schließung des Versorgungswerks.
Bei geschickter Gestaltung der „neuen“ Pensionszusage wird die Verpflichtung in allen Bewertungssystemen mit fast gleichem Bilanzwert angesetzt werden können.