Seit der Einführung des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) existieren nunmehr drei verschiedene Konzepte für die Bewertung von betrieblichen Pensionsverpflichtungen nebeneinander.
Beitrag als PDF downloadenWährend das Steuerrecht mit § 6 a EStG unverändert vom Teilwertverfahren und einem Diskontierungszinssatz von 6 Prozent p.a. ausgeht, hat sich inzwischen analog zu den IFRS (International Financial Reporting Standards) das PUC-Verfahren (Projected-Unit-Credit-Methode bzw. Anwartschaftsbarwertverfahren) durchgesetzt. Einigkeit zwischen HGB und IFRS besteht auch bei der Berücksichtigung von Gehalts- und Rententrends sowie der Fluktuation.
Nachdem sich der deutsche Gesetzgeber 2007 aber doch nicht vollständig den internationalen Bewertungsmethoden anschließen wollte, ergibt sich ein wesentlicher Unterschied in der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes.
Das HGB geht von einer strikt retrospektiven Betrachtungsweise von Staats- und Unternehmensanleihen aus.
In der Folge hinkt in den Handelsbilanzen der Zinssatz den tatsächlichen Veränderungen der Umlaufrendite um Jahre hinterher und kann damit auch auf eine Erholung der Wertpapierrenditen wiederum nur mit jahrelanger Verzögerung reagieren.
Ab 2016 hat sich der Verzögerungszeitraum durch die verlängerte Durchschnittsbildung noch von 7 auf 10 Jahre verlängert. Auf den ersten Blick scheint es sich bei dieser Diskrepanz um ein bilanztheoretisch motiviertes Systemproblem zu handeln.
Dem ist aber nicht so, denn das Problem besteht in der Schätzung der künftigen Zinssatzentwicklung. Während international eine offene Schätzung vorgeschrieben ist, setzt das konservativere deutsche Handelsrecht auf den Durchschnitt der Vergangenheit.
Für das HGB ist die beste Schätzung der Zukunft der „Vergangenheitsdurchschnitt von 7 oder von 10 Jahren“. Beiden Ansätzen liegt aber die Unmöglichkeit, die künftige Entwicklung von Zinssätzen zuverlässig vorherzusagen, zu Grunde.
In dem Zusammenhang sind und waren sich viele Unternehmen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Pensionszusage nicht im Klaren, dass sie neben den sowieso schon enormen Langlebigkeitsrisiken auch noch erhebliche Zinsänderungsrisiken eingegangen sind.
Jedes Unternehmen, das betriebliche Altersvorsorgeverpflichtungen eingegangen ist oder plant betriebliche Vorsorgeverpflichtungen einzugehen, muss sich darüber im Klaren sein, dass Bewertungsschwankungen nicht das Problem, sondern die Auswirkung des Problems sind.
Das Problem selbst besteht in dem Versprechen einer Leistung, deren zugehöriger Aufwand nicht zuverlässig vorhersehbar ist.
Abhilfe kann somit nur durch die Unternehmen selbst geschaffen werden, denn die zukunftsweisende Ausgestaltung des Versprechens ist eine personalpolitische Entscheidung und obliegt (zum Glück) noch dem Unternehmer.
Der eliQa®-Ansatz ist der konsequente Wechsel von einer leistungs- zu einer beitragsorientierten Pensionszusage.
Der Wechsel darf aber nicht zwangsläufig zu einem Mittelabfluss in einen teuren und möglicherweise nicht gewollten versicherungsförmigen, externen Durchführungsweg führen.
Die eliQa®-Kontenmodelle erfüllen denselben Zweck transparenter und effektiver. Solche Kontenmodelle sind sowohl für arbeitgeberfinanzierte als auch für arbeitnehmer- bzw. mischfinanzierte Direktzusagen einsetzbar. In Verbindung mit einer festgeschriebenen Verzinsungsvereinbarung und einer Kapitalauszahlung, die ggf. auch in mehreren Raten erfolgen kann, lassen sich die kalkulatorischen Risiken vollständig vermeiden.
Selbst eine Transformation eines bestehenden Versorgungswerks mit leistungsorientierten Versorgungszusagen ist rechtlich und technisch in den meisten Fällen möglich und für die Versorgungsberechtigten allemal besser als die Schließung des Versorgungswerks.
Bei geschickter Gestaltung der „neuen“ Pensionszusage wird die Verpflichtung in allen Bewertungssystemen nicht mehr zu steuerpflichtigen „Scheinkosten“ und damit zu Liquiditätsabfluss führen.